Alltagsrisiken werden häufig unterschätzt, nach dem Motto: Es wird schon nichts passieren. Aber gerade hier passieren die meisten Missgeschicke.
Die Versicherer bieten sehr unterschiedlich ausgestaltete Verträge. Zum einen in der Höhe des Gesamtschadens, zum anderen in der Ausgestaltung des Risikobereichs.
Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden.